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Klarheit
Souveränität von Lehre und künstlerischer Praxis
Schadensminimierung (bezüglich zur Deskilling / Erosion von Fähigkeiten (Entqualifizierung); Auslagerung kognitiver Prozesse; Ästhetische und kulturelle Homogenisierung)
Recht auf analoge Arbeitsweisen
Künstlerische Autorschaft ::: KI-Systeme dürfen menschliche künstlerische Autorschaft unterstützen, aber nicht ersetzen.
Kritische Auseinandersetzung ::: KI soll nicht nur als Werkzeug, sondern auch als Gegenstand künstlerischer und wissenschaftlicher Untersuchung verstanden werden.
Menschliche Verantwortung ::: Die Verantwortung für Inhalte, Entscheidungen und rechtliche Folgen liegt stets bei den handelnden Personen.
Nachhaltigkeit ::: Der Einsatz von KI soll ressourcenbewusst erfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zum künstlerischen, wissenschaftlichen oder pädagogischen Ziel stehen.
Souveränität ::: Lehrende und künstlerische Fachbereiche entscheiden im Rahmen geltenden Rechts selbst, ob, wie und in welchem Umfang KI-Systeme erwünscht, erlaubt oder ausgeschlossen sind.
Datenschutz ::: Personenbezogene, vertrauliche oder urheberrechtlich geschützte Daten dürfen nur in KI-Systeme eingegeben werden, wenn dies rechtlich zulässig und institutionell verantwortbar ist.
Gerechtigkeit ::: Der Zugang zu KI-Werkzeugen und die Bewertung von Arbeiten sollen so gestaltet werden, dass keine ungerechtfertigten Nachteile durch unterschiedliche technische, finanzielle oder sprachliche Voraussetzungen entstehen.
Kompetenzbildung ::: Der Umgang mit KI soll nicht zur Entqualifizierung führen, sondern kritische, gestalterische und technische Fähigkeiten erweitern.
Dokumentation & Transparenz ::: Wo KI wesentlich in Entstehungs-, Recherche-, Analyse- oder Gestaltungsprozesse eingreift, sollen Art und Umfang der Nutzung nachvollziehbar dokumentiert werden.